Häufig gestellte Fragen zu Schulungen - FAQ

Schulungsort
Wo findet die Schulung statt?

Die offenen Schulungen finden in unserem Schulungs- und Prüfungszentrum in Rheinberg im Kreis Wesel statt. Die Lage am Niederrhein am westlichen Rand des Ruhrgebiets ermöglicht eine gute Erreichbarkeit für Firmen aus dem Ruhrgebiet und dem Rheinland.

Auch firmenspezifische Schulungen können im Trainingscenter in Rheinberg durchgeführt werden. Bei Bedarf kommt unser Trainer aber auch an Ihren Standort in Rheinberg, in anderen Städten im Kreis Wesel, in Nordrhein-Westfalen oder im ganzen Bundesgebiet, um bei Ihnen vor Ort eine qualifizierte Schulung durchzuführen.

Auch eine Schulung in unseren Trainingscentern in den Niederlanden in Zwolle und Zevenbergen ist möglich.

Wo finde ich das Trainingscenter von Eurosafe?

Das Schulungs- und Prüfungszentrum von Eurosafe in Deutschland befindet sich in Rheinberg in Nordrhein-Westfalen. Die genaue Adresse lautet:

Eurosafe Nord GmbH
Melkweg 6
47495 Rheinberg

https://maps.app.goo.gl/GpsMd84uJxfmkQws9

Weitere Parkplätze befinden sich auch vor unserer Trainingshalle an der Industriestraße 2, 47495 Rheinberg nur ca. 150 m weiter.

Wie ist das Trainingscenter von Eurosafe ausgestattet?

Wir haben einen klimatisierten Schulungsraum für bis zu 8 Schulungsteilnehmer, der mit moderner Präsentationstechnik ausgestattet ist. Dies ermöglicht einen interaktiven und produktiven Wissenstransfer.

Um die Theorie auch in der Praxis üben zu können, haben wir eine Trainingshalle, die für verschiedenste Szenarien ausgestattet ist. So kann das Sichern und Retten auf Flachdächer, an Steigleitern, an Strukturen und Masten und in engen Räumen trainiert werden.

Und wer noch keine eigene PSAgA hat, kann diese während der Schulung kostenlos leihen.

Wo kann ich übernachten?

In Rheinberg und Umgebung gibt es diverse Hotels für verschiedene Ansprüche. Besonders empfehlen können wir das Hotel am Fischmarkt (Fischmarkt 2-5, 47495 Rheinberg) direkt in der Altstadt von Rheinberg. Es ist in ca. 3 min mit dem Auto oder in ca. 15 min zu Fuß erreichbar. Mit dem Hinweis auf die Schulungsteilnahme bei Eurosafe gibt es dort auch gesonderte Konditionen.

Schulungsthemen
Welche Schulungen werden angeboten?

Wir bieten folgende Schulungen an:

  • PSAgA Anwenderschulung

  • PSAgA Rettungsschulung

  • PSAgA Sachkundeschulung

  • Befähigte Person zur Prüfung von Steigleitern

  • Befähigte Person zur Prüfung von Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen

  • Montage und Prüfung von horizontalen und vertikalen Söll Absturzsicherungssystemen

  • Maßgeschneiderte Schulungen

  • Sicherheitstage

Bei Bedarf bieten wir gerne weitere Schulungen im Bereich der Arbeiten in der Höhe und in engen Räumen an, die passend auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Kann ich auch andere Themen im Bereich Arbeiten in der Höhe und in engen Räumen bei Eurosafe anfragen?

Sehr gerne erstellen wir mit Ihnen zusammen ein individuelles Schulungskonzept für Ihre Bedürfnisse und passen die Rahmenbedingungen entsprechend an.

Rechtliche Rahmenbedingungen
Muss die Schulungen machen?

Die rechtlichen Grundlagen für die verschiedenen durch Eurosafe angebotenen Schulungen sind sehr unterschiedlich.

Vor der ersten Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz und der Rettungsausrüstung und danach wiederholend mindestens alle 12 Monate muss jeder Nutzer entsprechend der Gefährdungsbeurteilung mit praktischen Übungen unterwiesen werden. Diese Vorgaben findet man in der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), DGUV Vorschrift 1 und in der DGUV Regel 112-198. Die Anforderungen, die an die unterweisende Person gestellt werden, sind im DGUV Grundsatz 312-001 beschrieben. Wenn Sie firmenintern diese Anforderungen nicht erfüllen können, unterstützen wir Sie gerne mit qualifizierten Trainern und professionellen Schulungsräumlichkeiten.

Gemäß Herstellerangaben, Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV Vorschrift 1 muss persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz und Rettungsausrüstung regelmäßig auf seinen Zustand und seine Gebrauchstauglichkeit geprüft werden. Im DGUV Grundsatz 312-906 wird die vorgeschriebene Schulung für eine entsprechend sachkundige Person beschrieben. Diese Schulung bieten wir Ihnen an, damit Sie die regelmäßige Prüfung im eigenen Haus ohne große Ausfallzeiten selbst durchführen können.

Die Pflicht zur regelmäßigen Prüfung gilt auch für z.B. Steigleitern, mobile Leitern, Tritte und fahrbare Arbeitsbühnen. Diese darf von einer befähigten Person durchgeführt werden. Welche Personen als befähigte Personen durch den Unternehmer benannt werden dürfen, wird in der TRBS 1203 beschrieben. Eine Möglichkeit ist eine entsprechende Schulung. Diese bieten wir Ihnen ebenfalls gerne an.

Für die Montage und Wartung von horizontalen und vertikalen Absturzsicherungssystemen schreiben die Hersteller meist eine entsprechende Schulung vor, um sicher zu gehen, dass ihre Produkte, die den Anwender vor schweren Verletzungen und dem Tod schützen sollen, auch sicher genutzt werden können. Auch die DGUV Information 201-056 weißt auf die Notwendigkeit der Schulungen hin. Im Falle von Systemen des Herstellers Söll/Miller können wir Ihnen diese Schulungen mit einem Zertifikat des Herstellers anbieten.

Haltet ihr euch an die Vorgaben der Berufsgenossenschaft?

Alle unsere Schulungsinhalte beziehen sich auf die staatlichen Vorgaben und die Vorgaben der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die in der DGUV zusammengeschlossen sind. 

Ebenfalls stellen wir sicher, dass sowohl die Trainer als auch die Schulungsräumlichkeiten den Anforderungen der DGUV entsprechen.

Welche rechtlichen Vorgaben sind für die Schulungen relevant?

Die Inhalte der Schulungen beziehen sich sowohl auf EU-Recht, als auch auf die staatlichen Gesetze und Verordnungen, sowie die Unfallverhütungsvorschriften der DGUV.

Beispiele für Relevante Dokumente sind:

  • PSA-Verordnung

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStV)

  • Arbeitsstättenregel ASR A2.1

  • Technische Regel für Betriebsstätten TRBS 1203

  • DGUV Vorschrift 1

  • DGUV Regel 112-198

  • DGUV Regel 112-199

  • DGUV Grundsatz 312-001

  • DGUV Grundsatz 312-906

  • DGUV Information 201-056

  • und Weitere

Unsere Dienstleistungen

Schulungsprogramm

Die Arbeitsschutzvorschriften verpflichten den Arbeitgeber, seine Angestellten in der sicheren Verwendung von Schutzausrüstung zu unterweisen. Wir unterstützen Sie gerne dabei und führen entsprechende Schulungen mit Ihren Angestellten durch.

Wollen Sie Ihre persönliche Absturzschutzausrüstung, Arbeitsmittel oder Steigleitern selbst entsprechend der gesetzlichen und Herstellervorgaben prüfen oder dies Ihren Kunden anbieten, können Sie ebenfalls Ihre Angestellten bei uns für diese Aufgaben schulen lassen.

Maßgeschneiderte Ausbildung

Sie finden nicht die richtige Schulung in unserem Programm? Wir entwickeln gerne mit Ihnen zusammen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Schulung. So können Ihre Mitarbeitenden optimal ihre Kompetenzen verbessern und erweitern.

Sicherheitstage

Neben den Schulungen bieten wir auch Sicherheitstage an. An diesen Tagen geht es darum Wissen und praktische Fähigkeiten auf dem Gebiet der Arbeiten in Höhen und in beengten Räumen auf eine entspannte Weise und mit viel Spaß zu vermitteln. Dies kann auch mit Aktivitäten verbunden werden, die die Zusammenarbeit und den Zusammenhalt in Ihrem Team stärken, sodass diese Tage zu einem gelungen Teamevent werden von dem alle nachhaltig profitieren.

Anruf, E-Mail und folgen Sie uns

Rufen Sie uns an

Sie können uns von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr erreichen. Rufen Sie uns unter +49 (0) 2843 95814-0 für die Region Nord und +49 (0) 261 988297-0 für die Region Süd an.
Kontaktformular

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Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurückmelden.
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man op dak met harnas en helm