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Strategie für die Arbeitshygiene

Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter nach der Arbeitshygienestrategie (AHS) schützen. Diese Strategie ist eine hierarchische Einrichtung von Managementmaßnahmen zur Beseitigung oder Minderung von Risiken. Dies ist in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b des Arbeitsbedingungengesetzes (Arbowet) und damit diese Arbeitsweise ist gesetzlich definiert. Aber was genau bedeutet das?
Die AHS stellt sicher, dass die getroffenen Maßnahmen in einer bestimmten Reihenfolge verfolgt werden. Dies bestimmt die Lösung für eine sichere Arbeit. Zuerst schauen wir uns die Quelle des Problems an. Dann zu kollektivem Handeln. Dann zu einzelnen Maßnahmen. Schließlich wird persönliche Schutzausrüstung (PCM) berücksichtigt.

Es ist erlaubt, verschiedene Maßnahmen zur Risikominderung zu kombinieren. Vorausgesetzt, die Entscheidungen sind begründet. Denken Sie zum Beispiel daran, bestimmte Dachflächen mit einem Dachrandschutz zu versehen (Kollektiv). Ein RI&E und der Aktionsplan unterstützen die Kartierung einer Situation. Betrachtung der Gefahren & Risiken's bei der Durchführung von Arbeiten. Aber auch auf die möglichen Maßnahmen zur Beseitigung oder Verringerung dieser Risiken. Auf der Grundlage des RI&E können Sie auch bestimmen, welche Art von Maßnahmen ergriffen werden sollten.
Quelle: Maßnahmen
Eine Maßnahme an der Quelle besteht darin, die Ursache des Problems zu beseitigen. Zum Beispiel, indem man die Klimageräte im Erdgeschoss statt auf dem Dach aufstellt. Dann besteht bei der Wartung dieser Klimaanlagen keine Absturzgefahr mehr. Das Gleiche gilt für den Ersatz eines ätzenden Reinigungsmittels durch ein neutrales Mittel. Die Gefahr von z.B. Haut- und Augenverletzungen ist damit gebannt.
Natürlich erfordern Quellmaßnahmen an sich keine Kompetenz des Anwenders, der gezielte Einsatz eines neutralen Reinigungsmittels schon. Man denke nur an die Verwendung eines weichen Tuchs oder eines Schwamms.
Kollektive Maßnahmen
Der nächste Schritt im AHS ist die Anwendung kollektiver Maßnahmen, wenn Maßnahmen an der Quelle nicht durchführbar sind. Ein Beispiel für eine kollektive Absturzsicherung ist der Dachrandschutz. Die Dachrandsicherung ist eine kollektive Lösung, die die Exposition gegenüber Absturzgefahren verhindert. Eine Lösung, die auch für Personen geeignet ist, die nicht speziell für sicheres Arbeiten in der Höhe ausgebildet sind.

Individuelle Maßnahmen
Wenn kollektive Maßnahmen nicht durchführbar sind oder keine geeignete Lösung bieten, muss der Arbeitgeber individuelle Maßnahmen ergreifen. Beispiele hierfür sind die Installation eines Seilsystems auf einem Dach oder die Anbringung von permanenten oder temporären Verankerungspunkten, um die Absturzgefahr zu verringern.
Die Arbeit mit individuellen Maßnahmen wie Seil- und Schienensystemen erfordert vom Benutzer ein höheres Maß an Kompetenz. Eine Schulung im Umgang mit den richtigen Produkten stellt sicher, dass der Anwender über Kenntnisse dieser Mittel verfügt. Und somit die richtigen Fähigkeiten hat, um sie sicher zu benutzen.

Persönliche Maßnahmen
Wenn die ersten drei Maßnahmen nicht für eine sichere Arbeitssituation sorgen, sollte der Arbeitgeber persönliche Schutzausrüstung (PSA) bereitstellen. Eine PSA-Ausrüstung für Arbeiten in der Höhe besteht aus:
einem Auffanggurt
einer Arbeitsleine,
einer Gehhilfe
vielleicht auch einem Absturzsicherer, zusätzlich zu normaler PSA wie Sicherheitsschuhen und eventuell einem Helm.
Für Arbeiten in engen Räumen besteht eine PSA-Ausrüstung aus:
Ein Kletterhelm mit einer Stirnlampe.
Ein Klettergurt.
Schutzkleidung.
Task-spezifische Handschuhe.
Ein 4-Gas-Messgerät.
Eine Vollgesichtsmaske mit den entsprechenden Filtern.
Die Verwendung dieser Werkzeuge erfordert Kompetenz. Schließlich müssen die Benutzer genau wissen, wie das Gasmessgerät funktioniert, um eine Explosion oder Sauerstoffmangel während ihrer Arbeit zu vermeiden. Außerdem müssen sie wissen, wie man eine Vollmaske richtig aufsetzt, welche Filter man wofür verwendet und wie man die Filter wechselt.
Grundsatz der Fairness
Angenommen, Sie wollen kollektive Maßnahmen anwenden. Aber das ist (technisch) nicht machbar. Dann können Sie nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine niedrigere Stufe in der Strategie wählen. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn diese Wahl gut begründet ist.
Ästhetik ist zum Beispiel kein Grund, eine Maßnahme zu überspringen. Technische, exekutive und wirtschaftliche Gründe können jedoch berücksichtigt werden. Der Abstieg ins AHS sollte nie auf Kosten von Sicherheit und Gesundheit gehen.
